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Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
das Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordung geregelt.
Hier heißt es in §12 (1) 1. und 8. :
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
8. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Mit "engen [...] Straßenstellen" sind Stellen mit ca. 3 Meter Durchfahrtsbreite gemeint.
Helfen Sie uns zu helfen! Und bedenken Sie beim Parken folgende Punkte:
Feuerwehrfahrzeuge sind in der Regel LKWs und bis zu 2,55 Meter breit
Wenn die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt, zählt jede Sekunde
Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, sind Sie froh, dass Ihnen die Feuerwehr schnell zur Hilfe kommen kann
Nicht nur zum Durchfahren, sondern auch zum Aufstellen einer Drehleiter, (siehe Bilder unten)
dem Aufbauen einer Wasserversorgung und zum Entnehmen der Geräte benötigt die Feuerwehr Platz
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Bild1: Enge Durchfahrt. Nur minimale Abstützung möglich!
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Bild2: DLK mit minimaler Abstützbreite von 2,50 Meter.
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Bild3: DLK vorne minimal und hinten maximal Abgestützt.
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